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Teilnahmebedingungen

Das Rauchfrei Programm "Rauchfrei nach Hause!?"


Teilnahmebedingungen / AGB zu den Zertifizierungskursen – Qualifikation zum Kursleiter der Präventionsprogramme Klinikversion "Rauchfrei nach Hause!?" der IFT-Gesundheitsförderung GmbH 

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Kursleiterschulungen und werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.

1. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Kursleiterschulungen sind nur für staatlich anerkannte Berufe aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zugänglich. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(2) Falsche Angaben berechtigen den Veranstalter zum Ausschluss eines Teilnehmers.
(3) Die Zahl der Teilnehmer pro Kurs ist begrenzt. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Teilnehmer, die nicht mehr angenommen werden können, werden unverzüglich benachrichtigt. Dasselbe gilt für Kurse, die wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden müssen. Hier erfolgt schnellstmöglich eine Benachrichtigung des Teilnehmers.

2. Verbindliche und wirksame Anmeldung
(1) Eine Anmeldung muss grundsätzlich über die Online-Anmeldung oder schriftlich erfolgen. Sie ist wirksam, sofern durch die IFT-Gesundheitsförderung keine Absage erfolgt. Die IFT-Gesundheitsförderung bestätigt den Erhalt der Anmeldung nach Eingang per Post.
(2) Die IFT ‑ Gesundheitsförderung verpflichtet sich, die angebotenen Kurse durchzuführen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl spätestens drei Wochen vor Kursbeginn erreicht wurde.
(3) Nach Erreichen der für die Durchführung des Kurses erforderlichen Mindestteilnehmerzahl schickt die IFT‑Gesundheitsförderung eine Rechnung an den Teilnehmer, in der zur Zahlung mittels Überweisung aufgefordert wird. Diese Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung.

3. Zahlung
Die Begleichung der Kursgebühr muss vor Kursbeginn erfolgen. Zahlungen per Überweisung müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum erfolgen und werden nicht quittiert. Eine schuldbefreiende Zahlung kann nur auf folgendes Konto erfolgen:
Stadtsparkasse München /  IBAN DE80 7015 0000 0087 2170 55, BIC SSKMDEMM.
Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers, die IFT‑Gesundheitsförderung trägt keine Gebühren oder Spesen. Sollte die Kursgebühr nicht rechtzeitig und vollständig beglichen werden, entstehen je Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro. Im Fall einer Rücklastschrift werden neben der Mahngebühr auch die Bankspesen für die Rücklastschrift belastet.

4. Rücktritt
(1) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist vom Teilnehmer keine Bearbeitungsgebühr in zu zahlen. Bei Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühren fällig.
(2) Eventuell überzahlte Kursgebühren werden von der IFT-Gesundheitsförderung kurzfristig erstattet. Für eine danach erfolgende Stornierung sind 100 % der Kursgebühren fällig, es sei denn, es wird vom angemeldeten Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer benannt, der am gebuchten Kurs tatsächlich teilnimmt.

5. Veranstaltungsausfall
Ist die Durchführung einer Veranstaltung wegen Ausfalls des Referenten, höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und Ersatz der dem Teilnehmer entstandenen Kosten, gleich welcher Art und Höhe. Die IFT-Gesundheitsförderung erstattet nur die gezahlten Teilnahmegebühren.

6. Haftung
Die IFT-Gesundheitsförderung übernimmt gegenüber den Teilnehmern eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der IFT‐Gesundheitsförderung, Leopoldstr. 175, D‐80804 München, eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen der IFT-Gesundheitsförderung beruht. Für Garderobe, Wertgegenstände, mitgebrachte Arbeitsmaterialien / Geräte und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

7. Zertifikat
Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme am Ende eines Kurses ein Zertifikat. Das Zertifikat berechtigt zur Durchführung des Kurses gemäß dem Konzept und ist unbefristet gültig.

8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird München vereinbart.

  

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. Juni 2020 12:53

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