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Das Rauchfreiprogramm für stationäre Einrichtungen


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Das Gruppenprogramm „Rauchfrei nach Hause!?“ ist die Klinikversion des Programms zur Tabakentwöhnung "Das Rauchfrei Programm“ und wird von der IFT-Gesundheitsförderung GmbH herausgegeben.

Es wurde speziell für rauchende Patienten in der medizinischen Rehabilitation entwickelt. Aufgrund seiner kompakten und offenen Struktur ist es gut in den Klinikalltag integrierbar.

Merkmale des Programms:

• Niederschwelliger Zugang:
Das Programm richtet sich an alle rauchenden Patienten, egal ob sie mit dem Rauchen aufhören wollen, dem Rauchstopp ambivalent oder kritisch gegenüber stehen.
• Offene Programmstruktur (optional):
Teilnehmer können zu jedem Zeitpunkt einsteigen. So muss nicht gewartet werden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt genügend Patienten für einen Gruppenstart rekrutiert sind.
• Kompakter Zeitrahmen:
Das Programm besteht aus 6 Sitzungen à 60 Minuten. Bei 2 Sitzungen pro Woche ist ein Programmdurchlauf innerhalb von 3 Wochen möglich.
• Evidenzbasierung:
Das Programm wurde evidenzbasiert konzipiert und in einer bundesweiten Studie evaluiert.

Angehörige der Sozial- und Gesundheitsberufe und für Tabakentwöhnung zuständige Mitarbeiter in stationären Einrichtungen können sich zu zertifizierten Kursleitern ausbilden lassen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. Juni 2020 12:50

Programmbeschreibung


Ziel des Programms

Ein Klinikaufenthalt bietet Rauchern eine ideale Gelegenheit zum Ausstieg aus dem Tabakkonsum.  Die sich durch den Klinikalltag ergebenden Einschränkungen beim Rauchen verhindern bereits, dass ein Raucher so weiter rauchen kann, wie gewohnt. Mit dem Programm „Rauchfrei nach Hause!?“ können Raucher – mit  unterschiedlicher Ausgangsmotivation – auf ihrem Weg in ein langfristig rauchfreies und gesünderes Leben effektiv unterstützt werden.

Merkmale des Programms

Das Programm „Rauchfrei nach Hause!?“ basiert auf der langjährigen Erfahrung des IFT in der Tabakentwöhnung. Insbesondere die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studien zur Wirksamkeit intensivierter Rauchentwöhnung in Kliniken (WIRK, 2001-2006; BMBF), die Ergebnisse eines Modellprojekts an 19 Reha-Kliniken (2009) und die Erfahrungen mit dem Rauchfrei Programm (www.rauchfrei-programm.de) haben die Klinikversion geprägt.

 

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Das Programm zeichnet sich durch seine kompakte Form und offene Struktur aus, die es den Teilnehmern ermöglicht, zu jedem Zeitpunkt in das laufende Programm einzusteigen.

Hinsichtlich seines zeit­lichen Ablaufs passt sich der Kurs optimal an die Gegebenheiten eines stationären Rehabilitations-Aufenthaltes (kurze Aufenthaltsdauer, ambivalente Einstellung von rauchenden Patienten gegenüber Angeboten) an.

Der Kurs umfasst sechs Stunden á 60 Minuten.

 

Info-Faltblatt zu "Rauchfrei nach Hause!?" 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. Juni 2020 12:51

Schulungsangebote


ift klinikmanual rauchfrei titel             

Standardschulungen
Zielgruppe dieser 24 Stunden umfassenden Schulung sind Fachpersonen, die bisher an keiner Schulung zum Rauchfrei Programm teilgenommen haben. Es sind keine Vorerfahrungen in der Tabakentwöhnung oder der Beratung von rauchenden Patienten notwendig.

Verkürzte Schulungen
Zielgruppe dieser 16 Stunden umfassenden Schulung sind Fachpersonen, die bereits Erfahrungen in der Beratung von rauchenden Patienten haben.

Tagesschulungen
Diese 8-stündige Schulung richtet sich an Kursleiter, die bereits im Rauchfrei Programm geschult wurden.

In House Schulungen
Abhängig von den spezifischen Bedürfnissen und Erfordernissen einer Klinik oder eines Klinikverbundes kann ein individuelles Kursangebot ausgerichtet werden.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulungen
Die Schulung richtet sich an Fachpersonen, die in Kliniken in der Beratung von Patienten tätig sind. Diese Personen sollten Vorerfahrungen in der Patientenberatung oder Gesundheitsförderung haben, z.B. Diabetesberatung, Ernährungsberatung. Mitarbeiter folgendender Berufsgruppen sind grundsätzlich zugelassen: Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Sozial- und Gesundheits-wissenschaftler, Krankenschwestern und -pfleger.

Teilnehmerbeurteilungen
Im Rahmen der Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden die Befragungen zur Schulung von den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen anonym ausgefüllt.

Kontakt:
Danilo Braun
IFT-Gesundheitsförderung
Leopoldstr. 175
80804 München
           Telefonisch erreichbar:
           montags - freitags
           08:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 089 / 360804-91
Fax: 089 / 360804-98
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. Juni 2020 12:51

Schulungstermine


1. Standardschulungen zum Kursleiter "Rauchfrei nach Hause!?"
Dauer der Schulung: 3 Tage, 24 Stunden
Beginn am ersten Tag 10:00 Uhr
Beginn zweiter und dritter Tag 09:00 Uhr, Ende jeweils 17:00 Uhr 

Schulungsgebühr 700,- Euro, inkl. Tagungsgetränke (ohne Übernachtung und Verpflegung) *

[Mitglieder im "Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen" (DNRfK) erhalten eine Ermäßigung von 10% (540,- Euro)]

 Schulungstermine:    
 Ort  Datum               Kurs-Nr.                       Tagungsstätte                       
Onlineschulung  07.10.-09.10.2022  KL2 Online
Anmeldung zur Standardschulung:
Anmeldeformular ausdrucken oder Onlineanmeldung
2. Tagesschulung zum Kursleiter "Rauchfrei nach Hause!?"

Für bereits ausgebildete Kursleiter im Rauchfrei Programm der IFT-Gesundheitsförderung.
 
Dauer der Schulung: 1 Tag, 8 Stunden
Beginn 10:00 Uhr, Ende 17:30 Uhr

Schulungsgebühr 150,- Euro, inkl. Tagungsgetränke (ohne Übernachtung und Verpflegung) *

Schulungstermine:    
Ort Datum             Kurs-Nr. Tagungsstätte                      
auf Anfrage!      

Anmeldung zur Tagesschulung:
Anmeldeformular ausdrucken oder Onlineanmeldung


* Die Schulungsgebühren beinhalten das Kursleitermanual. Teilnehmer der Schulungen sind berechtigt die für die Kursdurchführung benötigten Teilnehmermaterialien kostenfrei im internen Bereich herunterzuladen.


  Weitere Termine auf Anfrage  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 28. Januar 2022 07:02

Teilnahmebedingungen

Das Rauchfrei Programm "Rauchfrei nach Hause!?"


Teilnahmebedingungen / AGB zu den Zertifizierungskursen – Qualifikation zum Kursleiter der Präventionsprogramme Klinikversion "Rauchfrei nach Hause!?" der IFT-Gesundheitsförderung GmbH 

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Kursleiterschulungen und werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.

1. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Kursleiterschulungen sind nur für staatlich anerkannte Berufe aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zugänglich. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(2) Falsche Angaben berechtigen den Veranstalter zum Ausschluss eines Teilnehmers.
(3) Die Zahl der Teilnehmer pro Kurs ist begrenzt. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Teilnehmer, die nicht mehr angenommen werden können, werden unverzüglich benachrichtigt. Dasselbe gilt für Kurse, die wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden müssen. Hier erfolgt schnellstmöglich eine Benachrichtigung des Teilnehmers.

2. Verbindliche und wirksame Anmeldung
(1) Eine Anmeldung muss grundsätzlich über die Online-Anmeldung oder schriftlich erfolgen. Sie ist wirksam, sofern durch die IFT-Gesundheitsförderung keine Absage erfolgt. Die IFT-Gesundheitsförderung bestätigt den Erhalt der Anmeldung nach Eingang per Post.
(2) Die IFT ‑ Gesundheitsförderung verpflichtet sich, die angebotenen Kurse durchzuführen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl spätestens drei Wochen vor Kursbeginn erreicht wurde.
(3) Nach Erreichen der für die Durchführung des Kurses erforderlichen Mindestteilnehmerzahl schickt die IFT‑Gesundheitsförderung eine Rechnung an den Teilnehmer, in der zur Zahlung mittels Überweisung aufgefordert wird. Diese Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung.

3. Zahlung
Die Begleichung der Kursgebühr muss vor Kursbeginn erfolgen. Zahlungen per Überweisung müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum erfolgen und werden nicht quittiert. Eine schuldbefreiende Zahlung kann nur auf folgendes Konto erfolgen:
Stadtsparkasse München /  IBAN DE80 7015 0000 0087 2170 55, BIC SSKMDEMM.
Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers, die IFT‑Gesundheitsförderung trägt keine Gebühren oder Spesen. Sollte die Kursgebühr nicht rechtzeitig und vollständig beglichen werden, entstehen je Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro. Im Fall einer Rücklastschrift werden neben der Mahngebühr auch die Bankspesen für die Rücklastschrift belastet.

4. Rücktritt
(1) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist vom Teilnehmer keine Bearbeitungsgebühr in zu zahlen. Bei Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühren fällig.
(2) Eventuell überzahlte Kursgebühren werden von der IFT-Gesundheitsförderung kurzfristig erstattet. Für eine danach erfolgende Stornierung sind 100 % der Kursgebühren fällig, es sei denn, es wird vom angemeldeten Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer benannt, der am gebuchten Kurs tatsächlich teilnimmt.

5. Veranstaltungsausfall
Ist die Durchführung einer Veranstaltung wegen Ausfalls des Referenten, höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und Ersatz der dem Teilnehmer entstandenen Kosten, gleich welcher Art und Höhe. Die IFT-Gesundheitsförderung erstattet nur die gezahlten Teilnahmegebühren.

6. Haftung
Die IFT-Gesundheitsförderung übernimmt gegenüber den Teilnehmern eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der IFT‐Gesundheitsförderung, Leopoldstr. 175, D‐80804 München, eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen der IFT-Gesundheitsförderung beruht. Für Garderobe, Wertgegenstände, mitgebrachte Arbeitsmaterialien / Geräte und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

7. Zertifikat
Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme am Ende eines Kurses ein Zertifikat. Das Zertifikat berechtigt zur Durchführung des Kurses gemäß dem Konzept und ist unbefristet gültig.

8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird München vereinbart.

  

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. Juni 2020 12:53

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